Expat-Beratung

Expat-Beratung — rechtliche Begleitung bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten

Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland verändert nicht nur den Alltag — er verändert den Rechtsrahmen, in dem man lebt. Welches Recht gilt für meinen Arbeitsvertrag? Ist meine Vollmacht im neuen Land anerkannt? Wer erbt, wenn ich im Ausland sterbe? Diese Fragen entstehen nicht hypothetisch, sondern in dem Moment, in dem sie gebraucht werden. Dann ist es zu spät, sie erstmalig zu stellen.

Ich berate Expatriates, die in Deutschland, dem UK oder Griechenland leben oder dorthin ziehen, bei der systematischen rechtlichen Vorbereitung ihres Auslandsaufenthalts. In der Sprache, die ihnen am nächsten ist.

Arbeitsrecht im Auslandskontext

Welches Arbeitsrecht gilt für meinen Vertrag? Nach Art. 8 Rom I-Verordnung unterliegen Individualarbeitsvertrage grundsätzlich dem Recht der Parteienwahl, jedoch nicht, soweit diese Rechtswahl dem Arbeitnehmer den Schutz entzieht, der ihm durch das zwingend anwendbare Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes zusteht. Das bedeutet: Auch ein Vertrag mit Rechtswahlklausel "deutsches Recht" schützt einen Arbeitnehmer nicht davor, dass zwingende britische oder griechische Arbeitnehmerschutzvorschriften Anwendung finden, wenn der Arbeitsort dort liegt.

Besondere Relevanz bei Deutschland-UK-Wechseln: Das UK hat nach dem Brexit kein EU-Arbeitnehmerrecht mehr. Unionsrechtliche Entsendungsschutzregeln (Entsende-Richtlinie) gelten nicht mehr für Arbeitnehmer, die von der EU ins UK entsendet werden. Die britischen Mindestlohnvorschriften (National Living Wage, National Minimum Wage Act 1998) gelten eigenständig.

Sozialversicherung und Krankenversicherungskoordination

Die EU-Sozialversicherungskoordination (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) gilt innerhalb der EU, einschließlich Griechenland. Sie verhindert Doppelversicherung und sichert den Fortbestand von Versicherungszeiten. Entsandte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Herkunftslandes unterliegen (Art. 12 VO 883/2004, A1-Bescheinigung).

Im Verhältnis EU-UK gilt seit dem Brexit das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA), das eine eigene Koordinationsregelung enthalt, die inhaltlich der VO 883/2004 aehnelt, aber nicht identisch ist. UK-Staatsangehörige in der EU und EU-Buerger im UK sollten ihren Sozialversicherungsstatus spezifisch prüfen.

Aufenthaltsrecht

EU-Bürger in Griechenland: Das Freizügigkeitsrecht gilt vollumfänglich. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht ein Daueraufenthaltsrecht (Art. 16 RL 2004/38/EG). Keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; eine Meldepflicht besteht jedoch.

EU-Bürger im UK nach dem Brexit: Das EU Settlement Scheme (EUSS) der britischen Regierung ermöglichte EU-Burgern, die vor dem 31. Dezember 2020 im UK lebten, einen gesicherten Status (Settled oder Pre-Settled Status). Wer nach diesem Datum ins UK zieht, benötigt eine reguläre Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis nach britischem Einwanderungsrecht (z.B. Skilled Worker Visa).

Britische Staatsangehörige in Deutschland oder Griechenland nach dem Brexit: Sie sind Drittstaatsangehörige und benötigen — sofern kein anderer EU-Staatsangehörigkeitsstatus besteht — Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen nach nationalem Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaats.

Rechtliche Dokumente für den Auslandsaufenthalt

Checkliste für einen rechtlich vorbereiteten Auslandsaufenthalt: Überprüfen, ob bestehende Vollmachten (Allgemeine Vollmacht, Vorsorgevollmacht) im Zielland anerkannt werden. Testament auf Konformität mit der EU-ErbVO und dem Recht des Zielstaates prüfen. Ggf. neue Vorsorgedokumente nach den Anforderungen des Ziellandes erstellen (z.B. LPA im UK). Letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort im Testament oder Erbvertrag definieren oder Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO treffen. Vollmachten fur in Deutschland verbliebene Angelegenheiten (Bankkonten, Immobilien, Unternehmen) mit Apostille versehen und ggf. ins Zielland-Recht übersetzen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im internationalen Privatrecht?+

"Wohnsitz" ist ein Begriff des nationalen Rechts (in Deutschland: ss. 7 BGB; in Griechenland: Art. 51 AK). "Gewöhnlicher Aufenthalt" ist ein autonomes Konzept des EU-IPR und meint den Ort, an dem der Schwerpunkt der Lebensbindungen tatsachlich liegt. Die Unterscheidung ist relevant, weil EU-Rechtsinstrumente wie die EU-ErbVO und die Brüssel IIb-Verordnung auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" abstellen, nicht auf den zivilrechtlichen Wohnsitz. Beide können auseinanderfallen.

Ich bin griechischer Staatsangehöriger und lebe seit zehn Jahren in Deutschland. Wo werde ich beerbt?+

Nach der EU-ErbVO ist maßgeblich der letzte gewöhnliche Aufenthalt — also Deutschland. Anwendbares Erbrecht wäre deutsches Recht. Sie können jedoch nach Art. 22 EU-ErbVO das griechische Erbrecht als das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Diese Wahl kann sinnvoll sein, wenn Sie erhebliches Vermögen in Griechenland haben oder griechisches Erbrecht aus anderen Gründen bevorzugen. Die steuerlichen Konsequenzen (Erbschaftssteuer in beiden Ländern) sind separat zu prüfen.

Was muss ich beachten, wenn ich als Selbststandiger ins UK ziehe?+

Seit dem Brexit benötigen EU-Bürger, die als Selbstständige im UK tätig werden wollen, ein geeignetes Visum (z.B. Innovator Founder Visa oder Global Talent Visa). Eine bloße touristische Einreise erlaubt keine entgeltliche selbstständige Tätigkeit. Steuerlich: Registrierung als Self-Employed beim HMRC, National Insurance Contributions als Class 4, britische Einkommenssteuerpflicht. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem UK (DBA D-UK) kann Anwendung finden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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