Vorsorge & Nachfolge

Vorsorge- und Nachlassplanung sind keine Themen für einen spaten Lebensabschnitt. Sie sind Themen für den Moment, in dem die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse eine gewisse Komplexität erreicht haben. Wer in verschiedenen Ländern lebt, arbeitet oder Vermögen halt, sollte seine Vorsorgedokumente und sein Testament daraufhin prüfen, ob sie in jeder relevanten Jurisdiktion das leisten, was sie leisten sollen.
Ich berate bei der Erstellung und Überprüfung von Vorsorgedokumenten und Testamenten mit internationalem Bezug. Das Ziel ist rechtliche Klarheit — fur den Betroffenen, fur die Familie und für die Behörden.
Vorsorgevollmacht: Anforderungen in drei Jurisdiktionen
Deutschland: Die Vorsorgevollmacht (ss. 1814 ff. BGB n.F. nach der Betreuungsrechtsreform 2023) kann formlos erteilt werden, für Grundstücksgeschäfte und Bankangelegenheiten ist jedoch notarielle Beurkundung empfohlen. Eine beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrierte Vollmacht erleichtert den Nachweis im Bedarfsfall erheblich.
UK: Die Lasting Power of Attorney (LPA) ist in Zwei Formen erhältlich: Property and Financial Affairs LPA und Health and Welfare LPA. Beide müssen beim Office of the Public Guardian (OPG) registriert werden, bevor sie wirksam werden können. Ohne Registrierung ist die LPA im Ernstfall nicht verwendbar. Erstellungs- und Registrierungsgebühren fallen an. Die Erstellung einer LPA ist komplizierter als die einer deutschen Vorsorgevollmacht.
Griechenland: Das griechische Recht kennt die allgemeine Vollmacht (Plirexousiodotisi, Art. 211 ff. AK). Eine spezialisierte Vorsorgevollmacht im deutschen Sinne ist gesetzlich nicht explizit geregelt, kann aber vertraglich gestaltet werden. Für umfassende Handlungsfähigkeit im griechischen Rechtsraum empfehle ich eine notariell beurkundete Generalvollmacht mit Fortgeltungsklausel.
Testament: Gestaltungsoptionen unter der EU-ErbVO
Die EU-ErbVO bietet eine wichtige Gestaltungsoption: die Rechtswahl nach Art. 22. Wer als deutscher Staatsangehöriger in Griechenland lebt, kann durch Rechtswahl sicherstellen, dass sein Nachlass nach deutschem Erbrecht abgewickelt wird — oder umgekehrt. Diese Wahl hat Konsequenzen für Pflichtteilsanspruche, Erbquoten und Verfahrensrechte.
Ein sorgfältig gestaltetes Testament unter der EU-ErbVO sollte enthalten: Ausdrückliche Rechtswahl mit Begründung des Staatsangehörigkeitsrechts, klare Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung, Regelung für in einzelnen Ländern belegene Immobilien (Verweis auf lokale Formvorschriften), Benennung eines Testamentsvollstreckers mit Kompetenzen in den relevanten Jurisdiktionen, und Regelung des Pflichtteilsrechts soweit durch Rechtswahl disponibel.
Patientenverfugung: Inhaltliche und formale Anforderungen
Deutschland: Die Patientenverfugung nach ss. 1827 BGB (n.F.) muss schriftlich errichtet und eigenhändig unterschrieben sein. Ihr Inhalt bindet Arzte und Betreuer, soweit sie auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Eine regelmäßige Aktualisierung (empfohlen: alle zwei bis drei Jahre) sichert den Nachweis, dass die Verfugung dem aktuellen Willen entspricht.
UK: Das UK kennt keine Patientenverfugung als gesondertes gesetzliches Instrument. Stattdessen gibt es zwei Instrumente: Advance Decision to Refuse Treatment (ADRT, ss. 24 ff. Mental Capacity Act 2005) fur die Ablehnung spezifischer Behandlungen, und Health and Welfare LPA für umfassende Entscheidungsbefugnis des Bevollmächtigten. Beide ergänzen sich sinnvoll.
Griechenland: Das griechische Recht kennt mit Gesetz 3418/2005 (Kodex der medizinischen Ethik) und Art. 12 dieses Gesetzes das Recht des Patienten, Behandlungen abzulehnen. Eine formal gesonderte Patientenverfugung wie in Deutschland ist rechtlich nicht explizit geregelt, wird aber von griechischen Gerichten in der Praxis berücksichtigt.
Internationales Erbrecht: Praktische Fallszenarien
Szenario 1 — Deutsch-griechischer Doppelstaater mit Wohnsitz in Athen und Immobilie in München: Anwendbares Recht nach EU-ErbVO: griechisches Recht (gewöhnlicher Aufenthalt). Durch Rechtswahl: deutsches Recht. Die München-Immobilie unterliegt sachenrechtlich deutschem Recht; die Übertragung im Erbwege bedarf deutscher Grundbuchverfahren. Pflichtteilsrecht nach griechischem oder deutschem Recht je nach Rechtswahl. Steuerlich: Erbschaftssteuer in Deutschland und Griechenland prüfen.
Szenario 2 — Britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in London und Ferienwohnung auf Kreta: Anwendbares Erbrecht: UK-Recht (gewöhnlicher Aufenthalt; UK ist nicht an EU-ErbVO gebunden). Die Kreta-Immobilie: In Griechenland wird für die Nachlassabwicklung ein griechisches Verfahren benötigt. UK Grant of Probate ist in Griechenland nicht automatisch anerkannt; Apostille und Apostille-konforme Anerkennung durch griechisches Gericht erforderlich. Ich koordiniere beide Verfahrensstrange.
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Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Vermögen lohnt sich eine professionelle Nachlassplanung?+
Nachlassplanung ist keine Frage des Vermögens, sondern der Komplexität. Wer in mehreren Ländern Vermögensbestandteile hat, in einem anderen Land lebt als dem, in dem er geboren wurde, oder wer Pflichtteilsberechtigte in verschiedenen Jurisdiktionen hat, benötigt eine koordinierte Planung — unabhängig vom Gesamtvermögen. Die Kosten einer fehlenden Planung (Erbstreitigkeiten, Nachlassverwaltungsverfahren in mehreren Ländern, steuerliche Nachteile) übersteigen regelmäßig die Kosten einer rechtzeitigen Gestaltung.
Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse und in mehreren Ländern Vermögen habe?+
Es gilt die gesetzliche Erbfolge — aber nach welchem Recht? Nach der EU-ErbVO das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Das kann überraschende Konsequenzen haben: Griechisches gesetzliches Erbrecht kennt andere Erbquoten und andere Pflichtteilssysteme als deutsches Recht. Im UK gilt englisches Intestacy Law (Administration of Estates Act 1925), das ebenfalls eigene Quoten kennt. Ohne Testament haben Sie keine Kontrolle über das Ergebnis.
Kann ich meinen nicht-verheirateten Partner als Erben einsetzen?+
In Deutschland: Ja, durch Testament oder Erbvertrag. Der nichteheliche Lebenspartner hat kein gesetzliches Erbrecht; ohne Testament erbt er nichts. In Griechenland: Durch das Gesetz 4800/2021 wurde der eingetragene Lebenspartner in bestimmten erbrechtlichen Konstellationen dem Ehegatten gleichgestellt. Im UK: Ein unverheirateter Partner hat nach dem Intestacy Act kein gesetzliches Erbrecht; er kann jedoch im Wege der Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 einen Versorgungsanspruch geltend machen. In allen Jurisdiktionen: Testament ist zwingend.
Siehe auch
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