Investieren in Griechenland 2026: Rechtsrahmen der drei stärksten Wachstumssektoren
Von Eirini C. Lika
Erneuerbare Energien, Immobilien und Tech/BPO wachsen ungebrochen. Zwischen April 2024 und November 2025 hat der griechische Gesetzgeber jedoch den regulatorischen Rahmen strukturell umgebaut — von Golden Visa und Non-Dom bis zum ersten nationalen FDI-Screening.
Griechenland ist 2025/2026 zu einem der aktivsten Investitionsstandorte der EU-Peripherie geworden. Die makroökonomischen Signale — 74 % Erneuerbaren-Anteil an der Stromerzeugung im Q1 2025, Rekord-Tourismussaison, 26 % FDI-Anteil im Software- und IT-Sektor — sind bekannt. Weniger im Blick der internationalen Investorenberatung ist der strukturelle Umbau des Rechtsrahmens, den der griechische Gesetzgeber zwischen April 2024 und November 2025 durchgeführt hat. Wer 2026 in Griechenland investiert, arbeitet in einer spürbar anderen Regulatorik als noch vor 24 Monaten — Golden Visa, Non-Dom-Regime und erstmalig ein nationales FDI-Screening haben sich innerhalb kurzer Zeit geändert.
Key Takeaways
- Golden Visa L 5100/2024: Neue Zwei-Zonen-Struktur mit Schwellenwerten von 800.000 € (Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini, Inseln > 3.100 EW) und 400.000 € (übrige Gebiete); Mindestwohnfläche 120 m²; Kurzzeitvermietungsverbot. Übergangsregelungen zum alten 250.000-€-Schwellenwert sind ausgelaufen.
- Non-Dom-Regime L 5246/2025 (in Kraft seit 1.1.2026): 100.000 € Pauschale auf Auslandseinkünfte für bis zu 15 Jahre; 20.000 € pro Familienmitglied; Investment-Requirement 500.000 €; im EU-Vergleich (Italien: 300.000 € seit Ende 2025) weiterhin der wettbewerbsfähigste Satz.
- FDI-Screening L 5202/2025 (seit 11.11.2025 voll operativ): Erstes nationales Screening-Regime Griechenlands. Suspensive Anmeldepflicht bei sensiblen Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, ICT, digitale Infrastruktur) ab 25 %; besonders sensible Sektoren (Verteidigung, Cybersicherheit, KI, Häfen, Grenztourismus) ab 10 %.
- RES-Licensing L 4951/2022: Verkürzung der Genehmigungsdauer für Erneuerbare von durchschnittlich fünf Jahren auf 14 Monate angestrebt; Grid-Congestion, Speicherrahmen und Prioritätsschema sind die praktischen Engpässe.
Rechtlicher Kontext: Vier Rechtsakte, ein neues Bild
Für die Beurteilung eines Griechenland-Investments 2026 sind vier Rechtsakte zwingend zu berücksichtigen. Sie bilden zusammen den regulatorischen Rahmen, den der griechische Gesetzgeber innerhalb von 20 Monaten aufgebaut hat:
- L 5100/2024 (Golden Visa Reform · seit 05.04.2024) — Änderung von Art. 100 Migrationskodex (L 5038/2023); Zwei-Zonen-System; 120-m²-Regel; Nutzungsbeschränkungen.
- L 4887/2022 (Development Law · seit 04.02.2022) — 13 Förderschemata mit Kombinationen aus Steuerbefreiungen, Zuschüssen und Beschäftigungsbeihilfen; abgestimmt auf die Regional Aid Map 2022–2027.
- L 4951/2022 (RES-Licensing · seit 04.07.2022) — Beschleunigung Phase B der RES-Genehmigung; Speicherrahmen; Grid-Prioritätsschema; Umsetzung RED II.
- L 5202/2025 (FDI-Screening · seit 23.05.2025, voll operativ seit 11.11.2025) — Erstes nationales Screening-Regime für FDI aus Sicht der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Umsetzung VO (EU) 2019/452.
- L 5246/2025 (Non-Dom Update · seit 01.01.2026) — Reformierte progressive ESt (9–44 %); Non-Dom-Pauschale von 100.000 € bleibt unverändert; strukturelle Kalibrierung des Personensteuerrahmens.
Sektor 1: Erneuerbare Energien
Marktbild
Im Q1 2025 stellten erneuerbare Quellen 74 % der griechischen Stromerzeugung, gegenüber 63 % im Vorjahresquartal. Solarstrom allein erreichte 27 % Erzeugungsanteil (Vorjahr 20 %). Marktforschungen prognostizieren für den Erneuerbaren-Markt einen jährlichen Wachstumspfad von über 4,2 % CAGR in den nächsten fünf Jahren. Das Marktvolumen ist real — der rechtliche Engpass liegt woanders.
Rechtsrahmen: Multi-Layer-Licensing-Chain
Das Recht zur Entwicklung, zum Netzanschluss und zum Betrieb eines RES-Projekts entsteht nicht durch eine einzelne Konzession, sondern durch eine gestaffelte Genehmigungskette über drei Ebenen: die Energierechts-Ebene (L 3468/2006 zur RES-Erzeugung, L 4001/2011 zum Strommarkt, L 4685/2020 Phase A und L 4951/2022 Phase B), die Umweltplanungs-Ebene (L 4014/2011 UVP-Rahmen, Spezialraumplan RES) und die Netzbetriebs-Ebene (Netzcodes, Curtailment-Rahmen).
Ziel des L 4951/2022 ist die Verkürzung der durchschnittlichen Genehmigungsdauer für RES-Projekte von fünf Jahren auf 14 Monate. Die Norm führt zusätzlich einen dedizierten Rechtsrahmen für Elektrizitätsspeicher (stand-alone und Hybrid) ein und erlaubt schwimmende PV-Pilotanlagen auf See.
Praktische Engpässe
- Grid-Congestion. IPTO kann in überlasteten Zonen zeitweise keine neuen Netzanschlussanträge annehmen. Das Curtailment-Regime nach L 4951/2022 gibt der Regulierung die Möglichkeit, Einspeisungen zu kürzen.
- Prioritätsschema (Ministerial Decision 4333/12.08.2022). Erhöhte Garantieanforderungen für Entwickler; das Prioritätsschema soll die Netz-Bottleneck-Frage transparenter behandeln, verlangt aber vorausschauende Compliance.
- PPA-Anforderung bei Betriebsverlängerung. Die Verlängerung der zwanzigjährigen Betriebsgenehmigung setzt einen gültigen PPA voraus — relevant für die Kapitalstruktur über den ersten Genehmigungszyklus hinaus.
Sektor 2: Immobilien, Golden Visa und Non-Dom
Golden Visa L 5100/2024 im Detail
Art. 64 L 5100/2024 hat Art. 100 des Migrationskodex (L 5038/2023) ersetzt und die Golden-Visa-Route über Immobilien neu bepreist:
- 800.000 € in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini sowie Inseln mit über 3.100 Einwohnern.
- 400.000 € in den übrigen Gebieten Griechenlands.
- 250.000 € nur noch für Umnutzungen (Gewerbe zu Wohnraum) und die Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude — mit engen Nachweispflichten.
- 120 m² Mindestwohnfläche bei 400.000-€- und 800.000-€-Investitionen; Einzelobjekt-Erfordernis (aggregierte Werte mehrerer kleinerer Objekte disqualifizieren).
- Nutzungsbeschränkungen: Kurzzeitvermietung (Airbnb-Modelle) und Untervermietung sind ausdrücklich untersagt. Verstöße führen zu Widerruf der Aufenthaltsberechtigung.
Startup-Route als 250.000-€-Alternative (Art. 44 L 5162/2024)
Alternativ zur Immobilieninvestition können 250.000 € in bei Elevate Greece registrierte Start-ups investiert werden. Diese Route wird bislang unterschätzt, ist aber der einzige verbleibende Zugang zur niedrigsten Schwelle nach Ablauf der Übergangsfristen im April 2025.
Non-Dom-Regime L 5246/2025 (ab 1.1.2026)
Der wesentliche Umbau der Personensteuer durch L 5246/2025 hat progressive Sätze reformiert (9 % bis 44 %), das Non-Dom-Regime jedoch bei 100.000 € Pauschale pro Jahr auf Auslandseinkünfte belassen. Familienmitglieder können für 20.000 € pro Person und Jahr eingeschlossen werden. Die Regelung gilt bis zu 15 Jahren.
Zugangsvoraussetzungen
- Keine griechische Steuerresidenz in sieben der letzten acht Jahre.
- Nachweis eines Investments von mindestens 500.000 € in Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere oder Anteile griechischer juristischer Personen.
- Erfüllung der Investmentpflicht innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung.
Der EU-Wettbewerb um mobile Kapitalgeber hat sich 2025 zu Griechenlands Vorteil verschoben: Italien hat sein Pendant-Regime von 100.000 € über 200.000 € auf 300.000 € angehoben, Spanien hat sein Golden-Visa-Programm am 3. April 2025 vollständig eingestellt, Portugal hat den direkten Immobilienzugang bereits 2023 gestrichen. Griechenland ist damit derzeit das einzige größere EU-Land mit sowohl aktivem Golden-Visa- als auch Non-Dom-Regime — was regulatorische Aufmerksamkeit auf beide Programme richten wird.
Zusätzliche Optionen
- 7-%-Regime für Rentner: Pauschale von 7 % auf ausländische Pensionseinkünfte für bis zu 15 Steuerjahre bei Verlagerung der Steuerresidenz aus qualifizierenden Jurisdiktionen.
- Angel-Investor-Anreize: Ab Steuerjahr 2025 höhere Grenze von 300.000 € auf 900.000 € für Investitionen in registrierte Start-ups oder AKES-Fonds.
Sektor 3: BPO, IT-Dienstleistungen und Data Center
Marktbild und rechtlicher Rahmen
Nach dem EY Attractiveness Survey 2025 stellte der Software- und IT-Dienstleistungssektor 2024 mit 26 % den höchsten FDI-Anteil in Griechenland — deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 15 %. Internet-Data-Center machen weitere 14 % aus. Diese Zahlen sind kein singuläres Phänomen: DACH-, US- und breitere EU-Unternehmen bauen konsistent Shared Service Centers, BPO-Standorte und technologische Hubs auf.
Der griechische Data-Center-Markt hatte 2024 ein Volumen von 812 Mio. USD und wird bis 2030 auf ca. 2,07 Mrd. USD prognostiziert (CAGR 16,96 %). Die geplante Kapazitätserweiterung in Athen (250+ MW IT Power) ist rund fünfmal so groß wie die Bestandskapazität im Land.
Regulatorik Data Center
Ein Ministerialerlass vom Juli 2025 hat den umweltrechtlichen Rahmen für Rechenzentren präzisiert: Verfahren und Fristen für Standardumweltverpflichtungen, Nachweisunterlagen und Gültigkeitsdauer. Rechenzentren sind erstmals gesetzlich definiert als Einrichtungen zur Aufnahme, Vernetzung und zum Betrieb von IT-Infrastruktur mit den Diensten Datenspeicherung, -verarbeitung, -übertragung und Cloud Computing.
Anreize über Development Law 4887/2022
Das 13 Förderschemata umfassende Regime kombiniert Steuerbefreiungen (Einkommensteuer auf Vorsteuergewinne aus dem Gesamtbetrieb), Leasing-Zuschüsse und Beschäftigungsbeihilfen. Bei kleinen und Mikrounternehmen zusätzlich Cash-Grants. Das Regime operiert im Zusammenspiel mit der Regional Aid Map 2022–2027 (in Kraft seit 1.1.2022).
Strategic Investments L 4864/2021
Für Investitionen ab 75 Mio. € kann der Status „Strategic Investment“ oder „Emblematic Investment of Exceptional Importance“ gewährt werden — mit beschleunigtem Genehmigungsverfahren, Ko-Finanzierung aus dem Recovery and Resilience Fund und Steuerbefreiungen. Zuständig ist der Interministerielle Ausschuss (ICSI).
Querschnitt: FDI-Screening L 5202/2025
Griechenland hatte historisch keinen strukturierten Screening-Mechanismus für FDI. Mit L 5202/2025 hat sich das grundlegend geändert. Das Gesetz setzt VO (EU) 2019/452 um und ist seit 11. November 2025 voll operativ.
Wer fällt in den Anwendungsbereich?
- Drittstaat-Investor — in einem der aufgeführten sensiblen Sektoren.
- EU-basierter Investor unter Kontrolle einer Drittstaat-Person, -Behörde oder -Regierung.
- EU-Investor mit mindestens 10 % Drittstaats-Beteiligung, sofern in besonders sensiblen Sektoren investiert.
Sektorabgrenzung und Schwellen
- Sensible Sektoren (Schwelle: 25 %) — Energie, Transport, Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologie, digitale Infrastruktur.
- Besonders sensible Sektoren (Schwelle: 10 %) — Nationale Sicherheit, Verteidigung, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz, Hafen- und Seekabel-Infrastruktur, Tourismusinfrastruktur in Grenzregionen.
Verfahren
Das Regime ist prä-vollzugswirksam und aufschiebend (mandatory and suspensory): Der Vollzug einer meldepflichtigen Transaktion darf nicht vor Freigabe erfolgen. Umfassende offizielle Leitlinien sind bislang nicht veröffentlicht; Einzelentscheidungen werden direkt an die anmeldenden Parteien kommuniziert und nicht routinemäßig publiziert. Für M&A-Timelines und Deal-Struktur ist die Einbeziehung des Screening-Regimes in die Signing-to-Closing-Planung zwingend.
Praxishinweis: Erweiterung der EU-FDI-VO
Die EU-Kommission hat im Mai 2025 einen Vorschlag zur Reform der VO (EU) 2019/452 vorgelegt. Verpflichtende Screenings, erweiterte Sektorabdeckung und verstärkte Kooperationsmechanismen zwischen Mitgliedstaaten sind absehbar. Das griechische Regime nimmt mehrere dieser Reformelemente bereits vorweg — etwa die Erfassung indirekter Investitionen über EU-kontrollierte Einheiten und die Behandlung von Asset Deals. Investoren mit paralleler EU-Aktivität sollten Griechenland-FDI und heimatliche Screening-Regime als kumulativen Pflichtenkreis behandeln.
Handlungsempfehlungen
Erneuerbare Energien
- Frühzeitige Grid-Kapazitätsanalyse: In welcher Region ist der Bau technisch zulässig und wirtschaftlich tragfähig?
- PPA-Strategie über den 20-Jahres-Betriebszyklus hinaus mitdenken.
- Bei Investitionen ≥ 75 Mio. €: Prüfung der Strategic-Investment-Route (L 4864/2021).
- FDI-Screening-Notifizierung nach L 5202/2025 prüfen (Energie ist sensibler Sektor).
Immobilien / Golden Visa / Non-Dom
- Zonen-Analyse vor Objekterwerb: 800.000-€- oder 400.000-€-Zone? Einzelobjekt oder Umnutzung?
- Nutzungsplanung mit Blick auf das Kurzzeitvermietungsverbot; Investitionsrendite ist bei klassischen Airbnb-Modellen strukturell nicht mehr abbildbar.
- Non-Dom-Antragstellung: Umsiedlungszeitplan, Investment-Nachweis und Timing der Steuerresidenzänderung koordiniert planen.
- Bei Familienstruktur: 20.000-€-Zusatzpauschale pro Angehöriger als planbaren Faktor beachten.
BPO, IT und Data Center
- Anwendbares Förderregime klären: Development Law 4887/2022, Strategic Investment L 4864/2021 oder EU-RRF Ko-Finanzierung.
- Bei Data Center: neuer Umweltregulierungsrahmen (Ministerial Decision 07/2025); Strom- und Wasserverbrauchssignale in die Standortwahl integrieren.
- FDI-Screening prüfen: ICT und digitale Infrastruktur sind sensible Sektoren; AI-Bezug hebt in die besonders sensible Kategorie.
- Arbeitsrechtliche und aufsichtsrechtliche Compliance in DE/UK/GR koordinieren — grenzüberschreitende Nearshoring-Strukturen lösen typischerweise arbeits-, sozialversicherungs- und datenschutzrechtliche Doppelverpflichtungen aus.
Fazit
Griechenland bleibt einer der attraktivsten Investitionsstandorte in der EU-Peripherie — gerade weil das Umfeld regulatorisch reifer geworden ist. Der Preis: Wer 2026 investiert, hat es nicht mehr mit einem Standort mit vereinfachten Regeln zu tun, sondern mit einem strukturierten Regelwerk, das an EU-Standards angeglichen ist. Golden Visa, Non-Dom-Regime, FDI-Screening und RES-Licensing greifen ineinander und müssen als kumulativer Pflichtenkreis geplant werden. Bei grenzüberschreitenden Strukturen — typischerweise deutsche Muttergesellschaft, griechische Betriebsstätte, britische Investorenstruktur — ist die parallele Behandlung dreier Rechtsordnungen und des EU-Rahmens zwingend.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht zur Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wirtschafts- und Marktdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen (EY Attractiveness Survey 2025, Bank of Greece / Enterprise Greece, Marktforschungsberichte 2025/2026). Der Insight ersetzt keine einzelfallbezogene rechtliche oder steuerliche Beratung. Für konkrete Investitionsentscheidungen ist eine eigenständige Prüfung des anwendbaren Rechts, der Anreizprogramme und der jeweils aktuellen Verwaltungspraxis erforderlich.
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