Private & Internationale Mandate


Internationale Lebensrealitäten erzeugen internationalen Rechtsbedarf. Wer in einem Land lebt, in einem anderen Eigentümer ist, und die Staatsangehörigkeit eines dritten hat, steht vor einer Schichtenstruktur aus anwendbaren Rechten, die selten intuitiv zu durchdringen ist.

Ich berate Privatpersonen, die diese Komplexität als Teil ihrer Lebenswirklichkeit kennen. Persönlich. In drei Sprachen. Mit dem Ziel, klare, belastbare rechtliche Strukturen zu schaffen, die den tatsachlichen Verhältnissen entsprechen.

Expat-Beratung: Rechtliche Strukturierung des Auslandsaufenthalts

Ein Wohnsitzwechsel ist kein administrativer Akt — er ist ein Rechtsstatusveränderung. Welches Recht gilt für meinen Arbeitsvertrag? Welche steuerliche Ansässigkeit entsteht? Sind meine bestehenden Vorsorgedokumente im neuen Wohnsitzstaat wirksam? Diese Fragen entstehen nicht nacheinander, sondern gleichzeitig.

Ich begleite Expatriates bei der Vorbereitung und Begleitung ihres Auslandsaufenthalts in und aus Deutschland, dem UK und Griechenland. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Strukturierung: Welche Dokumente müssen vor dem Wechsel erstellt, aktualisiert oder überprüft werden? Welche Rechtsverhältnisse müssen neugestaltet werden?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfugung: Jurisdiktionsübergreifend

Eine Vorsorgevollmacht, die in Deutschland erstellt wurde, entfaltet in Griechenland oder im UK nicht automatisch dieselbe Rechtswirkung. Das ist kein akademisches Problem: Im Ernstfall entscheiden lokale Behörden und Gerichte darüber, ob ein ausländisches Dokument anerkannt wird.

Im UK: Die Lasting Power of Attorney (LPA, Mental Capacity Act 2005) ist ein spezifisches Instrument, das beim Office of the Public Guardian registriert werden muss. Eine deutsche Vorsorgevollmacht ist nicht automatisch als LPA anerkannt. Wer im UK rechtlich handlungsfähig bleiben will, wenn er es physisch nicht mehr ist, benötigt eine registrierte LPA.

In Griechenland: Das griechische Zivilrecht (Art. 211 ff. AK) kennt die Vollmacht (Plirexousiodotisi). Fuer die Anerkennung ausländischer Vollmachten in Griechenland werden in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Ich empfehle, Vorsorgedokumente parallel nach den Anforderungen jeder relevanten Jurisdiktion zu erstellen.

Testament und Erbrecht: EU-ErbVO und nationale Besonderheiten

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Verordnung (EU) Nr. 650/2012) harmonisiert das auf Erbfalle anwendbare Recht innerhalb der EU (nicht: UK). Das maßgebliche Recht ist grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Eine Rechtswahl zugunsten des Staatsangehörigkeitsrechts ist nach Art. 22 EU-ErbVO möglich und in grenzüberschreitenden Szenarien oft sinnvoll.

Wichtig: Die EU-ErbVO regelt das anwendbare Erbrecht, nicht das Sachenrecht, Steuerrecht oder das Erbschaftssteuerrecht. Immobilien in Griechenland können deshalb zusätzlichen griechischen Formvorschriften und Steuerregeln unterliegen, auch wenn das deutsche Erbrecht anwendbar ist.

Ich erstelle Testamente, die auf den relevanten Jurisdiktionen abgestimmt sind, und berate bei der Optimierung der Erbrechtsstruktur unter Berücksichtigung der EU-ErbVO-Wahlmöglichkeiten.

Grenzüberschreitende Nachlassabwicklung

Stirbt ein Erblasser mit Vermögen in mehreren Ländern, ist die Nachlassabwicklung komplexer als jede einzelne Transaktion. Die Einsetzung eines Nachlassverwalters, die Erbenbescheinigung (Europäisches Nachlasszeugnis, Art. 62 ff. EU-ErbVO), die Geltendmachung von Pflichtteilen in verschiedenen Jurisdiktionen — all das bedarf einer koordinierten Begleitung.

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und erleichtert den Nachweis der Erbenstellung erheblich. Es gilt nicht im UK. Für Nachlässe mit UK-Vermögen ist ein britisches Grant of Probate oder Letters of Administration erforderlich.

Leistungen im Überblick

Häufig gestellte Fragen

Welche Staatsangehörige können nach EU-ErbVO ihr Staatsangehörigkeitsrecht wählen?+

Nach Art. 22 EU-ErbVO kann jede Person das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört. Mehrstaater können das Recht jedes ihrer Staatsangehörigkeitsstaaten wählen. Die Rechtswahl muss in einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) getroffen werden; eine konkludente Wahl genügt nicht.

Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis und wie beantrage ich es?+

Das ENZ nach Art. 62 ff. EU-ErbVO ist ein einheitliches Dokument, das Erbenstellung, Verwalterstellung und Vermächtnisnehmereigenschaft in allen EU-Mitgliedstaaten nachweist (UK ausgenommen). Zuständig fur die Ausstellung ist das Gericht oder die Behörde des Mitgliedstaates, dessen Recht nach der EU-ErbVO auf die Erbfolge anwendbar ist. In Deutschland ist das Nachlassgericht zuständig. Das ENZ vereinfacht die Geltendmachung von Erbansprüchen in Griechenland erheblich.

Muss ich mein deutsches Testament in Griechenland anerkennen lassen?+

Ein in Deutschland errichtetes Testament ist als Verfügung von Todes wegen grundsätzlich auch in Griechenland wirksam, wenn es den Formvorschriften des Errichtungsstaates entspricht (Art. 27 EU-ErbVO). Fur die praktische Abwicklung des Nachlasses in Griechenland (z.B. Übertragung von Immobilien) sind jedoch griechische Verfahrensschritte erforderlich: Eröfnnungsprotokoll des griechischen Nachlassgerichts, Apostille auf dem deutschen Testamentsdokument, und beglaubigte Übersetzung ins Griechische.

Kann ich eine Schenkung zu Lebzeiten nutzen, um Erbschaftssteuer zu optimieren?+

Die steuerlichen Aspekte von Schenkungen sind Gegenstand steuerrechtlicher Beratung, die ich nicht erbringe. Juristisch ist relevant: Eine Schenkung unterliegt Anfechtungsrisiken (z.B. Pflichtteilsergänzungsanspruch in Deutschland nach ss. 2325 BGB oder entsprechende griechische Regelungen), wenn sie Pflichtteilsberechtigte beeinträchtigt. Die Gestaltung von Schenkungen zu Lebzeiten muss rechtlich und steuerrechtlich koordiniert werden — ich berate zu den zivilrechtlichen Aspekten und empfehle steuerliche Expertise für die steuerlichen Fragen.

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