Grenzüberschreitende Beratung
Wer in mehr als einer Rechtsordnung operiert, steht vor einer spezifischen Herausforderung: Die juristische Logik jeder Jurisdiktion ist in sich konsistent. Aber die Logiken stimmen nicht immer überein. Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Regulierungsrahmen können in EU, UK und Griechenland zu widersprüchlichen Anforderungen führen, wenn sie unkoordiniert behandelt werden.
Ich biete einen koordinierten Beratungsansatz, der diese Dissonanzen identifiziert, priorisiert und auflöst. Mit Zulassungen als Rechtsanwältin in Griechenland und als Solicitor in England und Wales, vertieften Kenntnissen des deutschen Rechts sowie LL.M.-Abschlüssen in Europäischem Recht, International Financial and Commercial Law und AI Law berate ich Unternehmen, die in mehr als einer Rechtsordnung operieren — nicht nacheinander pro Jurisdiktion, sondern integral.
Marktzugangsstrategie EU / UK
Der Markteintritt in eine neue Jurisdiktion beginnt mit einer Frage, die selten präzise genug gestellt wird: Was genau soll in dieser Jurisdiktion geschehen? Direktvertrieb, Niederlassung, Tochtergesellschaft, Kooperation mit einem lokalen Partner — jede dieser Optionen hat unterschiedliche gesellschaftsrechtliche, steuerliche, regulatorische und haftungsrechtliche Konsequenzen.
Ich erarbeite Marktzugangsplansansworten auf diese Frage: Welche Rechtsform ist in der Zielgerichtsbarkeit optimal? Welche regulatorischen Zulassungen sind erforderlich? Welche Vertragsstrukturen sichern den Markteintritt ab? Und: Welche Rechtsrisiken entstehen, wenn das Geschäftsmodell, das in einer Jurisdiktion erfolgreich ist, auf eine andere übertragen wird?
Post-Brexit-Architektur: Was wirklich geändert hat
Der Brexit hat in vier Bereichen unmittelbare rechtliche Konsequenzen für deutsch-britische und EU-britische Unternehmensstrukturen:
Finanzdienstleistungen: Das EU-Passporting-Regime gilt nicht mehr. Wer aus dem UK in der EU-Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt entweder eine EU-Niederlassung oder eine EU-Zulassung. Der Reverse-Fall gilt entsprechend: EU-lizenzierte Institute können nicht ohne weiteres im UK tätig sein. Das Temporary Permissions Regime der FCA ist ausgelaufen.
Datentransfers: Das UK hat seit dem Adaquanzbeschluss der EU-Kommission vom 28. Juni 2021 den Status als sicherer Drittstaat. Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Juni 2025 und wird derzeit überprüfet. Ein Entfall des Adaquanzbeschlusses wurde bedeuten, dass Datentransfers aus der EU ins UK zusätzliche Garantien benötigen (SCCs oder BCRs). Unternehmen sollten dieses Szenario in ihrer Risikobewertung berücksichtigen.
Gesellschaftsrecht: Britische Limited-Gesellschaften, die vor dem Brexit als EU-Gesellschaft anerkannt wurden, sind seitdem nicht mehr automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Deutschland hat durch Entscheidungen des BGH klargestellt, dass UK Ltds. nach dem Brexit keine privilegierte Stellung mehr genießen.
Vertragsrecht und Gerichtsbarkeit: Urteile britischer Gerichte werden in der EU nicht mehr automatisch anerkannt (das Luganer Übereinkommen gilt für das UK nach Brexit nicht). Gerichtsstandsklauseln und Schiedsvereinbarungen gewinnen deshalb an Bedeutung.
Multi-Jurisdiktions-Governance
Unternehmen, die gleichzeitig in Deutschland, dem UK und Griechenland operieren, benötigen eine Governance-Architektur, die klar definiert, wie Entscheidungen getroffen, Compliance-Pflichten erfüllt und Berichtspflichten koordiniert werden. Ohne diese Architektur entstehen operative Konflikte: Welche Gesellschaft trägt die DSGVO-Verantwortung? Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Wer ist Verantwortlicher im Sinne des EU AI Act?
Ich entwickle Governance-Dokumentationen, die diese Fragen beantworten: Intercompany-Agreements, Datenschutz-Governance-Rahmen, Compliance-Verantwortungsmatrizen und Eskalationsstrukturen. Das Ergebnis ist kein Organigramm, sondern ein rechtlich belastbares Dokument, das im Konfliktfall Klarheit schafft.
Leistungen im Überblick
Post-Brexit-Strukturierung & EU-UK-Recht→
Rechtliche Strukturierung nach dem Brexit: Gesellschaftsrecht, Datentransfers, Finanzdienstleistungen, Vertragsanpassung.
Griechisches Recht & EU-GR-Strukturen→
Griechisches Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, EU-GR-Unternehmensstrukturen und regulatorische Koordination.
Häufig gestellte Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn mein Vertrag mit einer Gegenpartei aus einer anderen EU-Jurisdiktion streitig wird?+
Innerhalb der EU bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Grundregel: Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz/Sitz des Beklagten (Art. 4 Brüssel Ia). Abweichungen: bei Verträgen ist das Gericht am Erfüllungsort zuständig (Art. 7 Nr. 1 Brüssel Ia), und eine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 Brüssel Ia ist in der Regel wirksam. Im UK gilt seit dem Brexit britisches IPPR — eine klare Gerichtsstandsklausel ist deshalb unentbehrlich.
Was sind "Eingriffsnormen" und warum sind sie für internationale Vertrage relevant?+
Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-Verordnung) sind zwingende Vorschriften einer Rechtsordnung, die "unabhängig davon, welches Recht nach dieser Verordnung auf den Vertrag anzuwenden ist" Anwendung finden. Beispiele: deutsches Arbeitnehmerschutzrecht, griechisches Mietrecht, britische Finanzmarktregulierung. Auch ein wirksam vereinbartes Vertragsstatut kann durch Eingriffsnormen des Staates überwunden werden, in dem die Erfüllung stattfindet. Ich prüfe, welche Eingriffsnormen im konkreten Transaktionskontext relevant sein konnten.
Macht es Sinn, eine Schiedsklausel statt einer Gerichtsstandsklausel zu vereinbaren?+
Im grenzüberschreitenden B2B-Kontext ist Schiedsgerichtsbarkeit oft die bessere Wahl: Das New York Übereinkommen (UNY 1958) sichert die Vollstreckung von Schiedssprichen in über 170 Staaten, einschließlich Deutschland, UK und Griechenland. Schiedsverfahren sind vertraulich (anders als Gerichtsverfahren), können auf Branchensachverstand als Schiedsrichter zurückgreifen, und sind in ihrer Verfahrensgestaltung flexibler. Nachteile: Kosten können bei kleineren Streitwerten prohibitiv sein; Vorläufige Maßnahmen sind in der Schiedsgerichtsbarkeit schwieriger zu erlangen.
Was bedeutet "forum shopping" und ist es legal?+
Forum Shopping bezeichnet die strategische Wahl des Gerichtsstands, um von einem günstigen Rechtsrahmen zu profitieren. Im Rahmen der Brüssel Ia-Verordnung ist die Gerichtsstandswahl grundsätzlich zulässig, solange eine ausreichende Verbindung zur gewählten Jurisdiktion besteht. Klauseln, die ausschließlich aus taktischen Gründen eine Jurisdiktion wählen, ohne sachlichen Bezug, können jedoch nach dem nationalen Recht des Vollstreckungsstaates als missbräuchlich angesehen werden.
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Durch die Lektüre dieser Seite entsteht kein Mandatsverhältnis. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei.