Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Drei Instrumente, ein Ziel
Von Eirini C. Lika
Drei rechtlich eigenständige Instrumente, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: die Selbstbestimmung für den Fall zu sichern, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind rechtlich eigenständige Instrumente, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: die Selbstbestimmung einer Person für den Fall zu sichern, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer keines dieser Instrumente errichtet hat, überlässt die Entscheidung über persönliche, gesundheitliche und finanzielle Angelegenheiten dem Staat — in Form eines gerichtlich bestellten Betreuers. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede und die besondere Bedeutung bei internationalem Bezug.
Die drei Instrumente im Überblick
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht (geregelt in §§ 1814 ff. BGB nach der Reform durch das Betreuungsrechtsreformgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2023) ermächtigt eine Person des Vertrauens, im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers rechtsverbindlich zu handeln. Sie ist das stärkste Vorsorgeinstrument: Eine wirksame Vorsorgevollmacht schließt die gerichtliche Betreuung in dem von ihr erfassten Bereich grundsätzlich aus (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
Umfang, Form und Grenzen sind entscheidend. Die Vollmacht sollte ausdrücklich regeln, ob sie Gesundheitsentscheidungen, Vermögensangelegenheiten, behördliche Vertretung und Aufenthaltsbestimmung umfasst. Für bestimmte Handlungen — etwa die Zustimmung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder gefährlichen medizinischen Eingriffen — verlangt § 1829 BGB eine ausdrückliche Vollmacht. Formvorschriften: Schriftform ist grundsätzlich ausreichend; für Immobiliengeschäfte ist notarielle Beurkundung erforderlich.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung (§ 1820 Abs. 2 BGB) greift dann, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert oder diese nicht ausreicht und das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet. In der Verfügung kann die betroffene Person benennen, wer als Betreuer bestellt werden soll — und wer ausdrücklich nicht. Das Betreuungsgericht ist an diese Wünsche gebunden, sofern dem keine überwiegenden Interessen der betreuten Person entgegenstehen (§ 1816 Abs. 2 BGB).
Die Betreuungsverfügung ist keine Alternative zur Vorsorgevollmacht, sondern eine Ergänzung für den Fall, dass die Vollmacht nicht greift. Sie bindet das Gericht bei der Betreuerauswahl, schließt aber nicht aus, dass ein Betreuer bestellt wird und Entscheidungen unter gerichtlicher Aufsicht trifft.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung (§ 1827 BGB) enthält verbindliche Festlegungen zu medizinischen Behandlungswünschen für den Fall, dass die Person nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie ist für behandelnde Ärzte und Bevollmächtigte unmittelbar bindend — vorausgesetzt, sie ist hinreichend konkret und auf die tatsächlich eingetretene Situation anwendbar. Allgemeine Formulierungen wie keine lebensverlängernden Maßnahmen reichen nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus; die Verfügung muss die Behandlungssituation und die abgelehnten oder gewünschten Maßnahmen präzise beschreiben.
Formvorschrift: Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform und eigenhändigen Unterschrift (§ 1827 Abs. 1 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, da sie die Echtheit und den Zeitpunkt der Errichtung dokumentiert. Die Verfügung ist jederzeit formlos widerruflich.
Das Betreuungsrechtsreformgesetz 2023: Was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht (Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts). Die wesentlichen Änderungen für Vorsorgedokumente: Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person ist nun explizites gesetzliches Leitprinzip (§ 1821 BGB). Betreuer müssen die Wünsche der betreuten Person in stärkerem Maß berücksichtigen, auch wenn dies objektiv nicht dem vermeintlich besten Interesse entspricht. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Dokumentation von Behandlungswünschen präzisiert.
Für bestehende Vorsorgedokumente bedeutet dies: Sie behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Es empfiehlt sich jedoch, ältere Vollmachten und Patientenverfügungen auf Konformität mit dem neuen Recht zu prüfen — insbesondere hinsichtlich der Regelung gefährlicher Eingriffe und freiheitsentziehender Maßnahmen.
Grenzüberschreitende Wirkung: Deutschland, UK, Griechenland
Für Personen mit Wohnsitz, Vermögen oder Familienstrukturen in mehreren Staaten stellt sich die entscheidende Frage: Gilt meine deutsche Vorsorgevollmacht auch in Griechenland oder im Vereinigten Königreich — und umgekehrt?
EU-Mitgliedstaaten: Haager Übereinkommen und Erwachsenenschutzübereinkommen
Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HErwSÜ) regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung von Schutzmaßnahmen für Erwachsene. Deutschland und Griechenland sind beide Vertragsstaaten. Das anwendbare Recht für Schutzmaßnahmen richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person (Art. 13 HErwSÜ). Vorsorgevollmachten können nach Art. 15 HErwSÜ ausdrücklich einem bestimmten Recht unterstellt werden — eine Möglichkeit, die für grenzüberschreitende Sachverhalte strategisch genutzt werden sollte.
Vereinigtes Königreich: Eigenes Regime nach dem Mental Capacity Act 2005
Das Vereinigte Königreich ist dem HErwSÜ nicht beigetreten. Für England und Wales gilt der Mental Capacity Act 2005 (MCA). Das dortige Instrument heißt Lasting Power of Attorney (LPA) und existiert in zwei Varianten: für Property and Financial Affairs sowie für Health and Welfare. Eine deutsche Vorsorgevollmacht wird in England und Wales nicht automatisch anerkannt; es besteht kein bilaterales Anerkennungsabkommen. Wer in England und Wales handlungsfähig vertreten sein will, benötigt eine separate LPA, die beim Office of the Public Guardian (OPG) registriert sein muss.
Für Schottland gilt das Adults with Incapacity (Scotland) Act 2000 mit eigenen Anforderungen. Für Nordirland gelten wieder gesonderte Regelungen. Wer Vermögen oder Wohnsitz im gesamten Vereinigten Königreich hat, muss dies jurisdiktionsweise analysieren.
Griechenland: Dikaios Antiprosopos und Epimelia
Im griechischen Recht (Astikos Kodikas, AK) existieren die Instrumente der Vollmacht (Plirexousiodotisi) und der gerichtlichen Betreuung (Dikaistiki Siparastasi nach Art. 1666 ff. AK). Eine deutsche Vorsorgevollmacht kann in Griechenland Wirkung entfalten, wenn sie den Anforderungen des HErwSÜ entspricht und die griechische Behörde oder das griechische Gericht die Maßnahme anerkennt. Für Immobilien in Griechenland ist eine notariell beurkundete und apostillierte Vollmacht regelmäßig erforderlich.
Praktische Konsequenzen für Personen mit internationalem Bezug
Wer in mehreren Rechtsordnungen Lebensmittelpunkte, Vermögenswerte oder Familienmitglieder hat, sollte folgende Punkte prüfen: Erstens, ob eine einzige Vorsorgevollmacht für alle Jurisdiktionen ausreicht oder ob jurisdiktionsspezifische Dokumente erforderlich sind. Zweitens, welches Recht ausdrücklich für die Vollmacht gewählt werden soll (Art. 15 HErwSÜ). Drittens, ob Apostille und Übersetzung für ausländische Behörden vorliegen. Viertens, ob eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (Deutschland) und gegebenenfalls eine Registrierung beim OPG (UK) erfolgt ist.
Ein häufiger Fehler: Dokumente werden errichtet, aber nicht hinterlegt oder kommuniziert. Im Ernstfall — wenn eine Person plötzlich nicht mehr handlungsfähig ist — müssen Bevollmächtigte und Ärzte das Dokument auffinden, dessen Echtheit prüfen und dessen Anwendbarkeit beurteilen können. Eine strukturierte Dokumentation und Hinterlegung ist Teil einer vollständigen Vorsorge.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung?
Beide Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die im Vertretungsfall handelt. Die Patientenverfügung legt fest, was inhaltlich entschieden werden soll — unabhängig davon, wer entscheidet. Beide zusammen geben dem Bevollmächtigten eine klare Handlungsgrundlage und reduzieren das Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen über den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person.
Gilt meine deutsche Patientenverfügung auch in Griechenland?
Nicht automatisch. Griechenland ist Vertragsstaat des HErwSÜ, aber die Anerkennung einer deutschen Patientenverfügung hängt von der konkreten Situation, dem Inhalt des Dokuments und der Handhabung durch das behandelnde Krankenhaus ab. Für Personen, die regelmäßig in Griechenland leben oder dort medizinisch behandelt werden könnten, empfiehlt sich eine auf das griechische Recht abgestimmte Ergänzungserklärung.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe und nicht mehr entscheidungsfähig bin?
Das Betreuungsgericht bestellt von Amts wegen einen Betreuer — in der Regel zunächst ein Familienmitglied, bei Streitigkeiten oder fehlendem Umfeld auch einen Berufsbetreuer. Der Betreuer unterliegt gerichtlicher Aufsicht und muss für viele Entscheidungen gerichtliche Genehmigung einholen. Die Handlungsfreiheit ist damit deutlich eingeschränkter als bei einer Vorsorgevollmacht, und der Prozess ist zeitaufwendiger.
Kann ich meine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja. Solange die Person geschäftsfähig ist, kann sie die Vollmacht jederzeit formlos widerrufen. Der Widerruf sollte dem Bevollmächtigten mitgeteilt und — falls im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt — dort vermerkt werden. Ein ausgestelltes Vollmachtsdokument sollte eingezogen werden, um Missbrauchsrisiken zu minimieren.
Benötige ich für eine Vorsorgevollmacht, die in England gelten soll, einen britischen Anwalt?
Für die Errichtung einer Lasting Power of Attorney (LPA) in England und Wales ist eine Registrierung beim Office of the Public Guardian zwingend. Diese Registrierung kann mit Unterstützung eines deutschen Anwalts vorbereitet werden, muss aber nach den Formvorschriften des MCA 2005 erfolgen. Eine koordinierte Beratung, die beide Rechtsordnungen berücksichtigt, ist in dieser Konstellation sinnvoll.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.