KI & Urheberrecht
KI-generierte Texte, Bilder und Softwarecode genießen nach deutschem und europäischem Urheberrecht in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz, weil ihnen die für den Schutz erforderliche persönliche geistige Schöpfung eines Menschen fehlt. Für Unternehmen, die generative KI-Systeme einsetzen oder KI-generierte Inhalte kommerziell verwerten, entstehen daraus weitreichende rechtliche Fragen: Wer hat welche Rechte an den erzeugten Inhalten? Wie können Nutzungsrechte wirksam übertragen werden? Und welche Risiken entstehen, wenn KI beim Erstellen von Code oder Texten auf urheberrechtlich geschütztes Trainingsmaterial zurückgreift?
Urheberschaft an KI-generierten Werken
Nach einhelliger juristischer Auffassung sind Ergebnisse generativer KI — Texte, Grafiken, Bilder, Audiofiles — nicht urheberrechtlich geschützt. Sie sind gemeinfrei und können von jedermann ohne Quellenangabe verwendet werden. Das gilt grundsätzlich für Outputs aus ChatGPT, Midjourney, DALL-E und vergleichbaren Systemen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Mensch durch besonders kreative Prompt-Gestaltung nachweisbar schöpferisch tätig wird — die Abgrenzung ist in der Praxis schwierig und rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI-Inhalte extern einkauft oder lizenziert, kann keine klassischen Urheberrechtslizenzen erwerben — es gibt kein Urheberrecht, das übertragen werden könnte. Bestehende Lizenzvertragsmodelle müssen angepasst werden. Ich berate Sie bei der Entwicklung vertraglicher Lösungen, die Nutzungsrechte an KI-generierten Inhalten rechtssicher regeln.
Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material
Das Training eigener KI-Modelle mit Texten und Bildern aus dem Internet berührt das Urheberrecht der Inhaltsinhaber. In Deutschland erlaubt § 44b UrhG unter bestimmten Voraussetzungen Text und Data Mining, auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Für wissenschaftliche und Forschungszwecke erweitert § 60d UrhG diese Möglichkeiten. Ob kommerzielle KI-Entwicklung unter diese Ausnahmetatbestände fällt, ist rechtlich umstritten und hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Rechteinhaber können sich gegen das Auslesen ihrer Inhalte durch einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt schützen (§ 44b Abs. 3 UrhG). Ob ein einfacher Texthinweis im Impressum oder eine strukturierte robots.txt-Datei ausreicht, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Ich berate KI-Anbieter bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Trainingsprozesse und Rechteinhaber beim Schutz ihrer Inhalte.
Besonderheiten bei KI-generiertem Code (Coding-KI)
Beim Einsatz von KI-Assistenzsystemen für Softwareentwicklung — etwa GitHub Copilot oder ChatGPT im Coding-Kontext — besteht das besondere Risiko, dass die KI Code-Abschnitte ausgibt, die aus ihrem Trainingsdatensatz stammen und unter Open-Source-Lizenzen stehen. Wird Code unter der GPL 3.0 unbewusst in eine proprietäre Software integriert, kann der sogenannte Copyleft-Effekt dazu führen, dass der gesamte Quellcode unter die GPL gestellt werden muss. Dieses Risiko ist für viele Entwickler und Unternehmen nicht offensichtlich.
Ich berate Technologieunternehmen und Start-ups bei der rechtssicheren Gestaltung von Entwicklungsprozessen, die generative Coding-KI einsetzen — einschließlich vertraglicher Absicherungen gegenüber KI-Anbietern und interner Richtlinien für den Einsatz von KI-Coding-Tools.
Grenzüberschreitende Aspekte: EU, UK und Griechenland
Das Urheberrecht ist europaweit durch EU-Richtlinien harmonisiert, weist aber in der nationalen Umsetzung und Rechtsprechung Unterschiede auf. Im Vereinigten Königreich gilt seit dem Brexit eigenständiges Urheberrecht (Copyright, Designs and Patents Act 1988); eine dem deutschen § 44b UrhG vergleichbare Text-und-Data-Mining-Ausnahme wurde dort ebenfalls eingeführt, folgt aber anderen Voraussetzungen. Ich analysiere die relevanten Rechtsordnungen koordiniert und berate Unternehmen, die in mehreren Jurisdiktionen tätig sind.
Beratungsansatz
Ich analysiere die rechtliche Ausgangssituation Ihrer KI-Projekte strukturiert: Welche Rechte bestehen an genutzten Trainingsdaten? Welche vertraglichen Regelungen sind für KI-generierte Inhalte erforderlich? Wo bestehen Haftungsrisiken durch urheberrechtlich geschütztes Trainingsmaterial? Die Beratung ist praxisnah und auf die operative Realität von Start-ups und KMU ausgerichtet.
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