KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Was Unternehmen tun müssen
Από Eirini C. Lika
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Art. 4 EU AI Act erklärt.
Die Fortbildungspflicht nach Art. 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025 — und damit früher als fast alle anderen Pflichten der Verordnung. Sie betrifft nicht nur Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, sondern alle Organisationen, die KI-Systeme in beruflichen Kontexten nutzen. Wer ChatGPT für Marketing einsetzt, einen KI-gestützten HR-Chatbot betreibt oder KI-Tools zur Qualitätskontrolle nutzt, ist Betreiber im Sinne des EU AI Act — und unterliegt der Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kenntnisse.
Wen betrifft die Pflicht — und welche Personen müssen geschult werden?
Art. 4 EU AI Act richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Schulden ist nicht allein die Schulung von Führungskräften oder IT-Fachleuten, sondern aller Personen, die direkt mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind — einschließlich einfacher Anwender. Die Verordnung verlangt keine einheitliche Schulung, sondern eine Anpassung an individuelle Faktoren: vorhandene technische Kenntnisse, Erfahrung mit KI, den konkreten Einsatzkontext und die Personengruppen, mit denen das KI-System interagiert.
Was muss vermittelt werden?
Die EU AI Act-Begriffsbestimmung von KI-Kompetenz erfasst Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis für einen sachkundigen Umgang mit KI-Systemen. Inhaltlich sollten Schulungen abdecken: Grundlegendes Verständnis von Funktionsweise und Anwendungsgrenzen der eingesetzten KI-Systeme, Risikobewusstsein für Datenschutz, Diskriminierungsrisiken und Transparenzanforderungen, rechtliche Grundzüge des EU AI Act und die eigene Rolle als Betreiber, sowie Beurteilungsfähigkeit für die Qualität und Verlässlichkeit von KI-Ausgaben.
Keine expliziten Sanktionen — aber erhebliche Risiken
Art. 4 EU AI Act sieht keine spezifischen Bußgelder für Verstöße gegen die Fortbildungspflicht vor. Das schützt Unternehmen jedoch nicht vollständig: Kommt es zu Schäden, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit KI-Systemen zurückzuführen sind, kann die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht als Verletzung einer Sorgfaltspflicht gewertet werden — mit Haftungsfolgen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Aufsichtsbehörden die Fortbildungspflicht bei der Bewertung der allgemeinen Compliance-Kultur eines Unternehmens berücksichtigen.
Praktische Umsetzung: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Zunächst empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme und der damit befassten Mitarbeiter. Auf Basis dieser Analyse ist ein differenziertes Schulungskonzept zu entwickeln, das Grundlagen-Schulungen für alle KI-Nutzer und vertiefende Inhalte für besonders exponierte Rollen vorsieht. Obwohl die Verordnung keine Dokumentationspflicht für Schulungsmaßnahmen normiert, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation — um die Erfüllung der Pflicht im Zweifelsfall nachweisen zu können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als kleines Unternehmen auch schulen, wenn ich nur ChatGPT nutze?
Ja. Die Fortbildungspflicht gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in beruflichen Kontexten nutzen — unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Umfang der erforderlichen Schulung richtet sich nach dem konkreten Einsatz und den Vorkenntnissen der Mitarbeiter. Für einfache Nutzung ohne Hochrisiko-Kontext reichen Grundlagenkenntnisse aus.
Gilt die Fortbildungspflicht auch für Mitarbeiter, die KI nur gelegentlich nutzen?
Die Verordnung stellt nicht auf die Häufigkeit, sondern auf die Befassung mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen ab. Mitarbeiter, die KI-Tools regelmäßig in ihrer täglichen Arbeit nutzen, sind erfasst. Für gelegentliche Nutzer ist eine verhältnismäßige Grundschulung angemessen.
Σημείωση: Οι πληροφορίες σε αυτό το άρθρο προορίζονται αποκλειστικά για γενικούς ενημερωτικούς σκοπούς και δεν αποτελούν νομική συμβουλή.